FAQ

Fördermitgliedschaften sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie den Verein durch regelmäßige oder unregelmäßige Mitgliedsbeiträge in Form von zumeist Geldleistungen (seltener auch Sachleistungen oder Dienstleistungen) unterstützen und insofern fördert. Diese Mitgliedschaftsform ist als passive Teilnahmeform am Vereinsleben zu verstehen.

 

Unternehmen und Privatpersonen können gemeinnützige Projekte, zum Beispiel die Förderung des Handballsports, auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Neben Sachspenden, Kooperationen und ehrenamtlichen Einsätzen sind Geldspenden für Unternehmen und auch Privatpersonen die häufigste Form der Unterstützung. Zu unterscheiden sind dabei Spenden von Sponsoring. Denn je nachdem, welche Form gewählt wird, hat dies unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen für die gemeinnützigen Vereine und das Unternehmen.

Folgender Text zum Thema Spende ist keine Rechtsberatung und nur als allgemeine Information zu verstehen (Stand 12/2024)

Eine Spende ist steuerrechtlich eine "freiwillige" und "unentgeltliche" Ausgabe zur Förderung eines gemeinnützigen Zwecks. Das bedeutet zum einen, dass der Spender weder rechtlich noch aus sozialen Verpflichtungen heraus zur Spende "gezwungen" sein darf und somit eindeutig der Freiwilligkeit unterliegt.

Darüber hinausm, darf an die Spende keine Leistungserbringung von Seiten des Förderverein des Handballsports im Ostallgäu e.V. geknüpft sein, sie muss unentgeltlich sein. So dürfen wir, wenn wir von einem Unternehmen eine Spende erhalten, für dieses Unternehmen nicht werben. Erlaubt ist demnach nur die bloße Nennung als Spender, beispielsweise in Form eines Dankes¹. Schon ein weiterführender Link zur Unternehmenswebseite gilt als Werbung und wäre nicht erlaubt². Der Abdruck des Firmenlogos kann mal so oder mal so eingeordnet werden. Daher wollen wir für beide Seiten auf Nummer sicher gehen und werden dies entsprechend handhaben und nur dezent darauf hinweisen.

Für uns sind Spenden attraktiv, da wir sie frei – sofern keine Zweckbindung vereinbart wird – einsetzen können, ohne zu einer Gegenleistung verpflichtet zu werden. Spenden sind bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht als Betriebsausgaben anrechenbar, können aber ggf. die Gewerbesteuer mindern oder als Privatausgabe geltend gemacht werden. Bei sogenannten Kapitalgesellschaften können Spenden unter Umständen und bis zu gesetzlich geregelten Höchstgrenzen als Betriebsausgabe verbucht werden und dadurch den zu versteuernden Gewinn absenken.

Daher ist es für Unternehmen in der Regel sinnvoller, eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten und ein Sponsoringvertrag abzuschließen. Dann kann man die Kosten, unabhängig von der Rechtsform der Firma, in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen.  Wir freuen uns selbstverständlich auch über jede Spende, egal in welcher Höhe. Bitte nutzt dazu die Möglichkeit in unserem Vereinsportal.


¹ Anwendungserlass zur Abgabenordnung [AEAO], Nummer 9, Absatz 2 zu § 64
² Finanzministerium Bayern, Schreiben vom 11.2.2000, Az: 33 - S 0183 - 12/14 - 59 238

Unternehmen und Privatpersonen können gemeinnützige Projekte, zum Beispiel die Förderung des Handballsports, auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Neben Sachspenden, Kooperationen und ehrenamtlichen Einsätzen sind Geldspenden für Unternehmen und auch Privatpersonen die häufigste Form der Unterstützung. Zu unterscheiden sind dabei Spenden von Sponsoring. Denn je nachdem, welche Form gewählt wird, hat dies unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen für die gemeinnützigen Vereine und das Unternehmen.

Folgender Text ist keine Rechtsberatung und nur als allgemeine Information zu verstehen (Stand 12/2024)

Als Sponsoring in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen bezeichnet die Förderung von gemeinnützigen Organisationen durch ein kommerziell orientiertes Unternehmen. Beim Sponsoring erbringt die Organisation (in diesem Fall wir, der Förderverein des Handballsports im Ostallgäu e.V.) eine konkrete Gegenleistung für das Engagement. Wir bieten verschiedene Optionen des Sponsorings an.

Leistung und Gegenleistung stehen dabei meist nicht gleichwertig gegenüber. Die Förderabsicht ist hier wichtiger als die erbrachte Gegenleistung. Somit hat aus Sicht von kommerziellen Unternehmen das Sponsoring einen ideellen Anteil. Wir verlassen im Rahmen des Sponsorings unseren ideellen Zweckbetrieb. Wir "verkaufen" somit eine Leistung und die Einnahmen gelten fortan als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit allen steuerrechtlichen Auswirkungen. So fallen Körperschafts- und Gewerbesteuer an, sobald sämtliche Einnahmen gesetzlich geregelte Grenzen überschreiten. Diese Grenzen werden nicht erreichen, unser Ziel ist und bleibt, den Handballsport zu unterstützen und zu fördern.

Für uns als Verein sind Spenden zwar steuerlich attraktiver, ein Sponsoring hat jedoch den Vorteil, Euch als Unternehmen als "Partner auf Augenhöhe" gegenüberzutreten. Wir möchten mit Euch zusammen den Sport fördern.

Wichtig ist der Abschluss eines Sponsorenvertrags, in dem sowohl die Höhe der Zahlung als auch die zu erbringende Gegenleistung exakt definiert wird. Dieser ist für eine steuerrechtliche Prüfung relevant und erleichtert den Beweis ordnungsgemäßer Abläufe. Hierbei ist auch zu beachten, dass Leistung und Gegenleistung den marktüblichen Gegebenheiten weitestgehend entsprechen müssen. Ist das Verhältnis zu schief, kann dies zur Aberkennung der Zahlung als Betriebsausgabe auf Unternehmensseite und zu unzulässiger Mittelbindung wegen unbezahlter Leistungen auf Vereinsseite führen. Keinesfalls darf eine zusätzlich zum Sponsoring geleistete Spende im Vertrag festgehalten werden.

Unsere Sponsoringangebote findet ihr auf dieser Seite. Wir freuen uns selbstverständlich auch über jede Spende, egal in welcher Höhe. Bitte nutzt dazu die Möglichkeit in unserem Vereinsportal.